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KFZ-Haftpflichtgutachten

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Sachverständigenverfahren

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Oldtimerwertgutachten

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Gebrauchtwagencheck

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Sondergutachten

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Erreichbarkeit

Mo. – Fr.

8:00 – 17:00 Uhr

 

Adresse

Albert-Schweitzer-Straße 9

35444 Biebertal

KFZ-Sachverständiger 

Als versicherungsunabhäniger Gutachter beurteile ich Schäden an Ihrem Fahrzeug neutral und ermittle für die für Sie optimale Lösung zur Beseitigung der Schäden.

Anders als von der Versicherung beauftragte Gutachter habe ich nicht die Kostenersparnis für die Versicherung im Blick, sondern die Beurteilung des reellen Schadens und aller eventuell verdeckten Schäden.

Mit dem Prüf- und Messequipment, dass mir zur Verfügung steht kann ich alle Mängel aufdecken, sodass es auf keinen  Fall zu Folgeschäden oder Beeinträchtigungen bei einem späteren Verkauf des Fahrzeugs kommt.

Unsere Leistungen

 

KFZ-Haftpflichtgutachten

Nach einem Unfall erstellen wir mit unserem professionellen Equipment ein umfangreiches Wertgutachten für Sie. Mit diesem erhalten Sie garantiert eine Erstattung aller Schäden

Sachverständigenverfahren

Sie sind unzufrieden mit dem Ablauf der Regulierung eines Kaskoschadens? Wir unterstützen Sie mit einen Wertgutachten, wenn die Versicherung den Schaden zu gering einschätzt.

Gebrauchtwagencheck

Sie wollen ein Auto kaufen, sind sich aber unsicher ob es den Kaufpreis wert ist, oder ob Vorschäden verschwiegen werden? Mit einem Kurzgutachten ermitteln wir den angemessenen Preis.

Oldtimer Wertgutachten

Wir erstellen für Sie ein Wertgutachten für Ihren Oldtimer, wenn Sie dieses für die Versicherung benötigen um das Fahrzeug zu versichern. Auch für einen späteren Verkauf isst die detaillierte Wertdokumentation ideal.

Sie hatten einen Unfall?

 

Ihr Recht als Geschädigter ist es einen KFZ-Gutachter Ihrer Wahl mit der Feststellung der Schadenshöhe zu beauftragen. Auch dann noch, wenn die Versicherung, oder die Gegenseite bereits ein Gutachten in Auftrag gegeben hat.

Ausnahmen bilden Bagatellschäden bis zu einer höhe von 700 €. Auch für diesen Fall können wir Ihnen ein sogenanntes Kurzgutachten ausstellen, welches ebenfalls von der Versicherung zu zahlen ist.

Den Schaden bekommen Sie nur in voller Höhe erstattet, wenn genau dokumentiert ist, wie die Schäden entstanden sind und welche Folgekosten noch entstehen. Auch für einen eventuellen Prozess und die Dokumentation des Schadensherganges ist dies unerlässlich.

Sie haben im Anschluss die freie Wahl, ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen, oder sich die Kosten ausbezahlen lassen. Einwände des Verursachers lassen sich nur mit einem einwandfreien Wertgutachten widerlegen. Auch für einen Verkauf des Fahrzeugs ist dies wichtig, da eine Offenbarungspflicht für Vorschäden besteht. Mit einem aussagekräftigen Wertgutachten sorgen Sie dafür, dass nur die tatsächliche Wertminderung des Fahrzeugs Ihren Verkaufspreis beeinflusst.

 

Gutachten vs. Kostenvoranschlag

 

Werden Sie von der Versicherung zur Erstellung eines Kostenvoranschlags aufgefordert ist Vorsicht geboten. Die Versicherung ist nämlich verpflichtet Ihnen die Kosten für ein vollwertiges Gutachten zu erstatten, für einen Kostenvoranschlag steht Ihnen das im Normalfall aber nicht zu.

Zudem enthält ein Kostenvoranschlag nur die reinen Reparaturkosten, wohingegen ein Gutachten auch Folgeschäden, Wertminderung und Nutzungsausfall beinhaltet,

So werden sie garantiert auf einem Teil des Schadens sitzen bleiben. Für mich als KFZ-Gutachter ist aber die Ermittlung des tatsächlichen Schadens mit allen seinen Folgen das Ziel. Gehen Sie also keine unnötigen Kompromisse ein, die zu einem Nachteil für Sie führen!

Wir beraten Sie gerne!

Erreichbarkeit:

Mo. – Fr.

8:00 – 17:00 Uhr

Unsere Partner

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